Ab Montag, 14.12.2020 gilt auf allen Altacher Gemeindestraßen durchgehend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Durch diese Maßnahme soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und die Lärmbelastung der Anrainer vermindert werden.
Die Grundlage dieser Entscheidung ist eine Empfehlung der beiden Verkehrsplanungsbüros Planoptimo sowie Rosinak & Partner, die gemeinsam mit der Gemeinde Altach das aktuelle Verkehrskonzept ausgearbeitet haben. Im Rahmen der Bevölkerungsbeteiligung an diesem Konzept hat sich ein Großteil der Altacher Bevölkerung für eine Reduktion und eine Vereinheitlichung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ausgesprochen.
Altach hat ein sehr kompaktes Wohngebiet. Jedes Ziel innerhalb des Ortes ist leicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Durch diese Maßnahme möchten wir diese sanfte Mobilität fördern und attraktiver machen. Gleichzeitig sollen die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden.
Titelbild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Luxembourg_road_sign_C,14_(30_kmh).jpg