Fehler von Gewerkschaft und Arbeiterkammer kostet der Kinderbetreuung in Altach jährlich 150.000 Euro
Die unqualifizierte Einmischung von Gewerkschaft und Arbeiterkammer (in der Person von AK-Vizepräsident Bernhard Heinzle) kommt der Gemeinde Altach teuer zu stehen. Auf Betreiben der Gewerkschaft wurden die Kindergärtnerinnen im Kollektivvertrag des Vorjahres falsch eingestuft. Dieser Fehler wurde nun im Kollektivvertrag 2015 korrigiert. Bezahlen muss die Gemeinde Altach aber dennoch 150.000 Euro höhere Gehaltskosten pro Jahr. „Letztendlich werden durch diesen Fehler die Eltern und die Steuerzahler zur Kasse gebeten. Damit wird eine gut funktionierende Kinderbetreuung mit 270 Kindern und 40 Pädagoginnen unnötig belastet anstatt sie in ihrer Arbeit zu unterstützen.“
Die Gemeinde Altach hat im vergangenen Jahr mit Recht den neu festgelegten Kollektivvertrag für Kindergartenpädagoginnen bekämpft, da die damals festgelegt Einstufung der Kindergärtnerinnen fehlerhaft vorgenommen wurde. Dies wurde nun bei der Festlegung des neuen Kollektivvertrags 2015 berücksichtigt und korrigiert. Zu spät für die Gemeinde Altach, sie muss aufgrund der Festlegung im Jahr 2014 die Einstufung aller Pädagoginnen in die „falsche“ Gehaltsgruppe vornehmen, kann aber aufgrund des Verschlechterungsverbotes für Arbeitnehmerinnen keine nachträgliche Richtigstellung mehr vornehmen. Das heißt aber auch, dass es künftig innerhalb des Kindergartenteams unterschiedliche Entlohnungen für gleiche Arbeit geben wird. Neu eingetretene Pädagoginnen werden laut KV nach Gruppe 5 entlohnt, wogegen alle bisher tätigen Pädagoginnen aufgrund des Fehlers nach Gruppe 6 entlohnt werden müssen.
Obwohl diese Schieflage dem GPA-Vorsitzenden Bernhard Heinzle bekannt war, hat er aufgrund des Einwandes der Gemeinde Altach eine kaum zu überbietende, diffamierende Presseberichterstattung initiiert und damit der Sache erheblichen Schaden zugefügt. Gipfelpunkt war die Behauptung, dass bei der Gemeinde Altach seit über 10 Jahren Mitarbeiter nicht nach Kollektivvertrag bezahlt würden.
Dass diese falsche Behauptung auch von der Bürgerliste Altach in Aussendungen mehrfach verwendet wurde, zeigt nicht nur mangelndes Pflichtbewusstsein der BLA-G gegenüber den Interessen der Gemeinde, sondern ist schlichtweg eine wissentliche Irreführung der Altacher Bürgerinnen und Bürger. (siehe RS Gemeindeverband)
Fakt ist, dass es bis zum Jahr 2014 keinen Kollektivvertrag für Kindergärtnerinnen gab! Damit aber unsere MitarbeiterInnen gegenüber ihren KollegInnen der anderen Gemeinden keinen Nachteil bekommen, hat die Gemeinde Altach bis zur Neufestlegung im vergangenen Jahr alle jene Mitarbeiterinnen, die nicht in einem Kollektivvertrag verankert waren, nach dem Schema des geltenden Gemeindeangestelltengesetz entlohnt. Immerhin werden heute mehr als ca. 90 % der Kindergärtnerinnen in Vorarlberg nach diesem Schema bezahlt.
Kommentar des Gemeindeverbandes zum Thema