Die Altacher Volkspartei ist in der Frage der Erweiterung der bestehenden Kies- und Aushubdeponie (Kiesabbau Sauwinkel) seit Beginn um Sachlichkeit und Verantwortlichkeit bemüht. Leider wird dieses, für die Gemeinde Altach wichtige Thema, durch die BürgerListe Altach + Grünen für parteipolitische Zwecke ausgenutzt. Sehr zum Schaden aller, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger von Altach.
Wir wollen hier einen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand geben und die im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Chancen und Risiken der interessierten Bevölkerung aufzeigen.
In Vorarlberg werden jährlich ungefähr 4 Millionen Tonnen an mineralischen Baurohstoffen verbaut. Dies entspricht bei ca. 390.000 Einwohnern einem pro Kopf Verbrauch von 10,3 t/Einwohner. Da im Vorarlberger Rheintal (70% der VorarlbergerInnen leben hier) aufgrund der hohen Siedlungsdichte die größte Menge an Baurohstoffen verbaut wird und diese größtenteils außerhalb des Rheintals, ja sogar aus dem Ausland stammen, ergeben sich erhebliche Transportstrecken, welche ausschließlich auf der Straße erfolgen. Die Erhaltung der bestehenden regionalen Abbaustätten ist deshalb nicht nur ein ökomische Frage, sondern hilft uns im erheblichen Ausmaß Transportwege zu verkürzen. Laut Bedarfsstudie des Landes Stand 2018 fehlen in Vorarlberg ohne Berücksichtigung des Zementimports jährlich ca. 230.000 Tonnen an Kies.
Die Gemeinde Altach betreibt seit dem Jahr 1996 auf Basis strenger behördlicher Auflagen eine Kiesaushub- und Wiederverfüllungsdeponie im Bereich östlich des Gebietes „Sauwinkel“. Die laut letztem Bescheid der BH-Feldkirch bewilligte Abbaufläche ist nun erschöpft, d.h. es kann hier kein Kies mehr entnommen werden. Lediglich die vorgeschriebene Wiederbefüllung mit Aushubmaterial und die anschließende Renaturierung wird innerhalb der nächsten ca. 10 Jahre an diesem Standort noch stattfinden.
Im Dez. 2016 hat die Gemeinde Altach im Auftrag des Gemeindevorstandes der MG Götzis einen Vorschlag/Angebot unterbreitet, gemeinsam um die Erweiterung der bestehenden Aushubdeponie auf dem in Götzner Eigentum befindlichen Grundstück Gst.Nr. 1576 (ca. 100.000 m²) anzusuchen. Beide Gemeinden haben sich in Folge dahingehend vereinbart, vorerst das Bewilligungsverfahren einzureichen, jedoch erst nach Vorliegen aller Sachverständigengutachten die endgültige Entscheidung zur Freigabe des Abbaus zu treffen. Zuständig für diese Entscheidungen sind die jeweiligen Gemeindevertretungen von Götzis und Altach.
Am 15.04.2018 wurde durch die Gemeinde Altach das Behördenverfahren bei der BH-Feldkirch eingereicht. Am 14.11.2018 fand die Verhandlung der BH Feldkirchvor Ort statt. In dieser öffentlichen Verhandlung haben neben den behördlichen Organen auch Eigentümer, Anrainer und sonstige Beteiligte beigewohnt und konnten Fragen an die Verhandlungsleiterin bzw. an die anwesenden Sachverständigen stellen. Im Rahmen des Verfahrens sind Sachverständige aus den verschiedenen Fachbereichen wie Natur- und Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Raumplanung etc. eingebunden. Insgesamt werden von 11 verschieden Themenbereichen schriftliche Sachverständigengutachten angefordert, die für die Entscheidung der Behörde maßgeblich sein werden.
Die endgültige Freigabe des Deponiebetriebes hängt dann aber von der Entscheidung der Götzner und Altacher Gemeindevertretung ab. Es wurde vereinbart, dass erst nach Vorliegen aller schriftlichen Sachverständigengutachten das Thema in den Gemeindevertretungen behandelt und entschieden werden soll. Diese Abmachung hat die Bürgerliste mit dem Antrag einer Volksabstimmung gebrochen. Obwohl wesentliche Gutachten wie z.B. Natur- und Landschaftsschutz noch nicht vorliegen, prescht die Bürgerliste mit dem Antrag einer Volksabstimmung vor. Ein klassischer Fall eines parteipolitisch motivierten Manövers, wie auch der Fraktionssprecher der BLA.G Bernhard Weber in der Gemeindevertretungssitzung vom 24.06.2019 öffentlich zugegeben hat.
Wir von der Altacher Volkspartei begrüßen die Abhaltung einer Volksabstimmung zu diesem Thema. Wir kritisieren aber, dass die Entscheidung zur Durchführung aus rein parteipolitischen Überlegungen und ohne Kenntnis wesentlicher Gutachten getroffen wurde. Es wird also unsere erste Aufgabe sein, rechtzeitig vor dem Termin der Volksabstimmung, die vorhandenen und die noch ausständigen Sachverständigengutachten allen Wählerinnen und Wählern zugänglich zu machen. Damit sich jede/r ein objektives Bild über die gesamte Thematik machen kann. Als Mandatare fühlen wir uns dieser Verantwortung verpflichtet – eigentlich müsste das für alle gelten, schließlich hat jede/r Gemeindevertreter/in darüber einen Eid geleistet.
Aktuelle Zählungen des Verkehrsaufkommens auf Altachs Gemeindestraßen zeigen, dass unsere Gemeinde im Vergleich zu anderen Gemeinden ein eher geringes Gesamtverkehrsaufkommen hat und auch im Schwerverkehrsanteil deutlich unter dem Durchschnittswert liegt. Dies rührt in erster Linie daher, dass Altach über nur wenig Gewerbeflächen verfügt und deshalb auch das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich unterdurchschnittlich ist.
Jedoch ist mehr als die Hälfte unseres Schwerlastverkehrs auf den Betrieb der Kies- und Aushubdeponie zurückzuführen. Und hier sind in der Hauptsache die Gemeindestraßen Rheinstraße, Unter Hub und Ober Hub, Konstanzerstraße und in Hohenems die Rheinfähre betroffen. Im Normalfall kann man davon ausgehen, dass der Schwerverkehrsanteil ca. 10% des Gesamt-KFZ-Aufkommens beträgt. Dies ist z.B. in Altach bei der L203 (Bauern) bzw. auch der L55 Richtung Mäder der Fall. Hingegen liegt der Schwerverkehrsanteil bei der Achstraße/Schweizerstraße lediglich bei ca. 6 % und in einer Vielzahl von Gemeindestraßen deutlich darunter. Hingegen ist der Schwerverkehrsanteil bei jenen Straßen, die durch den Kies- und Aushubverkehr belastet sind bei ca. 10% – 15%. Erschwerend kommt dazu, dass diese Straßen größtenteils lediglich 5,0 m Fahrbahnbreite aufweisen und somit nicht der empfohlene Regelbreite von mindestens 6,5 m entsprechen.
Für die Gemeinde Altach war es deshalb immer ein erklärtes Ziel, hier eine alternative Lösung zu finden. Entsprechende Studien und laufende Kontakte und Verhandlungen mit ASFINAG und Land belegen dies.
Mit der nun neu beantragten Abbaufläche wird es aufgrund der größeren Kubatur zu einer annähernden Verdopplung der LKW – Bewegungen gegenüber dem derzeitigen Bestand kommen. Allerdings wird dies erst dann schlagend, wenn nach der Entnahme des Kieses aus dem Abbaufeld 3 die Wiederbefüllung mit Aushubmaterial beginnt. Dies wird laut Abbauplan ca. 8 Jahre nach Beginn des Kiesabbaues sein.
Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt muss eine brauchbare Alternative gefunden werden!
Deshalb wurde im Rahmen des Mobilitätskonzept der Lösung des Schwerverkehrsproblems viel Platz eingeräumt und auch eine entsprechende Alternative aufgezeigt. Diese wurde bereits der ASFINAG und dem Land Vorarlberg vorgestellt. Derzeit laufen die rechtlichen Prüfungen zu Umsetzung dieses Vorhabens.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurde gemeinsam mit den Fachleuten des Planungsbüros eine ausgezeichnete Lösung zur Lösung des Schwerlastverkehres ausgearbeitet. Als Besonderheit gegenüber früheren Varianten wäre laut der vorgeschlagenen Planungsvariante auch die vollständige Entlastung des PKW-Badeverkehrs auf Altach Gemeindestraßen damit verbunden.
Das neue Konzept sieht vor, den Parkplatz „Erholungszentrum Rheinauen“ dem Raststättenbereich zuzuordnen, sodass dieser für PKW’s nur noch über die Autobahn erreichbar wäre. Die Zufahrt für LKW’s zum Kieswerk Kopf und zur Kies- und Aushubdeponie erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Autobahn und wird über ein intelligentes Zutritt System (Schranke) gesteuert. Die Straßenführung wird außerhalb des Parkplatzgeländes verlegt, gleichzeitig soll auch eine kreuzungsfreie Querung für den Fahrrad und Fußgängerverkehr von Altach kommend umgesetzt werden.
Laut der im Jahr 2018 von der Vorarlberger Landesregierung in Auftrag gegebenen Bedarfsstudie “Baurohstoffversorgung in Vorarlberg” wird dringend empfohlen, neue Kies-Abbaufelder zu erschließen bzw. bestehende auszubauen. Somit erhält das Kiesabbauprojekt Altach den Status “öffentliches Interesse”. Dies ist wiederum Grundvoraussetzung um die Genehmigung eines Anschlusses an die Autobahn vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erlangen. Das Projekt “Kies- und Aushubdeponie Altach” eröffnet somit die einmalige Chance einen Schritt zur wesentlichen zur Verbesserung unser Verkehrssituation zu erreichen.
20180619_WA Anschluss Alter RheinDer „Alte Rhein“ ist durch den „Diepoldsauer Durchstich“ im Jahr 1923 entstanden. In Folge wurde das alte Flussbett beidseitig der Grenze durch Kiesgewinnung ausgebaggert und es bildete sich dadurch das heutige Landschaftsbild der alten Baggerseen, die teilweise zum Baden einladen, aber vor allem einen wertvollen Naherholungs- und Naturraum darstellt.
Seit dem Jahr 1965 wird in der „Alten Rhein“ – Schleife nicht mehr Kies gewonnen, das Werksgelände des Kieswerkes Kopf dient heute noch der Kiesaufbereitung des in der Nähe gewonnen Kieses und dessen teilweiser Verarbeitung zu Beton. Der Standort des Werksgeländes begründet sich auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1903 das sich auf eine Ersitzung aus dem Jahr 1873 bezieht.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Werksbetrieb des Kieswerkes und auch des Abbaugebietes zeigen, dass wirtschaftliche Interessen keineswegs im Widerspruch mit Natur und Landschaft stehen. Ganz im Gegenteil. Viele BesucherInnen des Alten Rheins empfinden diese Nachbarschaft von Nutzen für die Wirtschaft und der Natur sehr sinnvoll, wäre doch der Betrieb einer Kiesaufbereitung in Siedlungsnähe kaum tragbar. Jedenfalls den BesucherInnen der Ausstellung „Galerie im Kies“ gefällt es so.
Unabhängig von der emotionalen Beurteilung zum Thema Alter Rhein und gewerbliche Nutzung führt kein Weg daran vorbei, dass jede gewerbliche Tätigkeit eine entsprechende behördliche Bewilligung benötigt. Diese Bewilligung (Bescheid) unterliegt den strengen Regeln unserer Gesetzgebung, so auch im vorliegenden Projekt. Gerade in sensiblen Bereichen (Ökologie, Landschaft etc.) wird die Interpretation der Gesetze und der geltenden Maßgeblichkeiten besonders streng ausgelegt.
Außerdem muss bedacht werden, dass es sich um ein befristetes Vorhaben handelt und nach der (verpflichtet!) vorgeschriebenen Renaturierung des Abbaugebietes eine Verbesserung des ökologischen Zustandes gegenüber dem heutigen Zustand erreicht werden kann.
Eine Genehmigung zum Kiesabbau mit all den begleitenden Umständen wie Verkehr, Lärm, Umwelt etc. ist nur dann möglich, wenn alle Sachverständigengutachten positiv bzw. auch alle im Rahmen des behördlichen Verfahrens vorgeschriebenen Auflagen erfüllt werden.
Dies kann man aus dem bestehende Bescheid deutlich entnehmen.
Ein Nachsatz…
Aufgrund des verantwortlichen Umgangs beim Betrieb des Abbaues und der Wiederverfüllung ist es seit der Existenz des Betriebes nie zu einem nennenswerten Störfall im Zusammenhang mit Umwelt- oder sicherheitsrelevanter Themen gekommen.
Die Gemeinde Altach hat durch den bisherigen Betrieb der Kies- und Aushubdeponie auch einen großen Nutzen. Da das bisherige Abbaugebiet im Eigentum der Gemeinde Altach ist, kommen auch sämtliche Erträge der Gemeinde Altach zugute. Die waren bisher ca. 7,5 Mio. Euro, die wiederum in Vorhaben der Gemeinde Altach investiert werden konnten. Außerdem darf man die Standortsicherung des heimischen Betriebes mit ca. 15 Arbeitsplätzen und die Bedeutung der lokalen Rohstoffversorgung nicht außer Acht lassen.
Das neu beantragte Abbaugebiet birgt laut vorsichtiger Schätzung ein Ertragspotential von ca. 35 Mio. Euro. Da die Marktgemeinde Götzis Eigentümerin des Abbaugrundstückes ist, wird diese Ertragssumme zu einem noch zu vereinbarenden Schlüssel zwischen den beiden Gemeinden aufgeteilt.
Zur Finanzierung der bevorstehenden Investitionen im „Betreubares Wohnen“ (€ 2,5 Mio.), Kindergarten Kreuzfeld (€ 6,4 Mio.) und Zentrumbebauung (€ 10 Mio.) benötigt die Gemeinde Altach zusätzliche Geldquellen. Anstatt mehr Schulden zu machen, wäre dieses Projekt eine willkommene zusätzliche Einnahmequelle.
Selbstverständlich nicht um jeden Preis. Die Lösung des Verkehrsproblems ist dazu eine Grundvoraussetzung.
Die Informationen auf der Homepage der BLA.G strotzen geradezu von unrichtigen Behauptungen und haben nichts mit verantwortungsvollem Umgang zu einem wichtigen Anliegen unserer Bevölkerung zu tun.
Hier ein paar Beispiele:
BLA-G Text: Einnahmequelle für die Gemeinde
Es kann auch für die nächsten Jahre mit Einnahmen für die Gemeindekasse gerechnet werden. Auch wenn bei weitem nicht in dem Ausmaß, wie das beim bisherigen Kiesabbau- und Aushubdeponieprojekt der Fall war, weil beim gegenständlichen Projekt die Gemeinde Götzis Grundeigentümer ist und einen wesentlichen Anteil der Erlöse für sich beansprucht.
Die Wirklichkeit: Der Bürgerliste ist, die von der Finanzabteilung der Gemeinde Altach erstellte (vorsichtigte) Prognose vom 23.11.2018 hinreichend bekannt. Dabei wird aufgezeigt, dass die Nettoeinnahmen (Nettoertrag) 33 Mio. Euro betragen. Da die MG Götzis Eigentümerin des Abbaugrundstückes ist, wird dieser Ertrag zwischen den Gemeinden aufgeteilt. Somit verbleibt der Gemeinde Altach jährlich ein Betrag von ca. € 500.000,00. Mit diesem zusätzlichen Geld, kann ein Darlehen vom mehr 10 Mio. Euro finanziert werden, ohne das laufende Budget zusätzlich zu belasten. Es wäre unverantwortlich, angesichts der kommenden anstehenden Investitionen in der Kinderbetreuung und Zentrumsbebauung, auf diese zusätzliche Einnahmequelle leichtfertig zu verzichten.
BLA-G Text: Sicherung des Betriebsstandortes und der Arbeitsplätze Kopf Kies+Beton
Es ist anzunehmen, dass der Betrieb des neuen Kiesabbau- und Aushubdeponieprojektes einen positiven Einfluss auf den Betriebsstandort und somit auch auf die Arbeitsplätze des Unternehmens Kopf Kies+Beton haben wird. Andererseits ist nicht von vornherein garantiert, dass das Unternehmen den Zuschlag für die Durchführung der anstehenden Arbeiten erhält, laut derzeitigem Wissensstand muss zumindest die Wiederverfüllung mit Aushubmaterial öffentlich ausgeschrieben werden.
Franz Kopf hat als Geschäftsführer des Unternehmens bei einer Informationsveranstaltung der Altacher Volkspartei Anfang 2019 öffentlich und sinngemäß gemeint, dass der Fortbestand des Unternehmens und die bestehenden Arbeitsplätze mit und ohne neuem Kiesabbauprojekt gesichert sind.
Die Wirklichkeit: Es stimmt, dass der Fortbestand des Unternehmens nicht unbedingt vom neuen Abbauprojekt abhängig ist. Tatsache ist jedoch, dass für den Fortbestand des Betriebes Rohkies benötigt wird (Kies- und Betonwerk). Bis dato konnte dieses Rohkies aus den unmittelbar neben den Betrieb gelegenen Abbaufeldern gewonnen und ins Werk transportiert werden. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, dann muss der Betrieb Rokies von außen zuführen. Nehmen wir an, der Betrieb wird auch in den kommenden Jahren im gleichen Ausmaß wie die vergangenen Jahre Kies- und Beton verarbeiten, dann reden wir hier von zusätzlichen Fahrten in der Größenordnung von 4.000 Fahrten pro Jahr. Nach der derzeitigen Lage der Rohkiesverfügbarkeit müsste dieses Material von Deutschland bezogen werden (4.000 Fahrten x ca. 270 km = 1,08 Mio. km). Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung von jährlich 850 Tonnen CO2 – Emission.
BLA-G Text: Jahrzehnte lange Belastung von Natur und Umwelt
Der Kies- und Sandabbau ist laut Ansuchen der Gemeinde an die BH Feldkirch bis zum Jahr 2043 und die Wiederverfüllung mit Aushubmaterial bis zum Jahr 2053 geplant. Die Fördermenge soll laut Ansuchen mehr als doppelt so hoch sein, wie bei der bisherigen Deponie. Aufgrund dieser Tatsachen ist mit einer massiven Belastung, insbesondere des Naherholungsgebietes aber auch des gesamten Gemeindegebietes, mit Schadstoff-, Lärm- und Feinstaubemissionen zu rechnen.
Altach ist eine der am dichtest besiedelten Gemeinden Vorarlbergs, eingequetscht zwischen Bahnlinie und Autobahn und deshalb braucht die Altacher Bevölkerung ein unverbautes und naturbelassenes Naherholungsgebiet mehr denn je.
Die Wirklichkeit: Bereits mehr als 20 Jahre hat die Gemeinde Altach Erfahrung mit dem Betrieb der Kiesaushub und der Wiederbefüllung. Basis für den Betrieb bildet der behördliche Bewilligungsbescheid vom Feb. 2009. Die strengen behördlichen Auflagen in Bezug auf Natur-, Wasser- und Umweltschutz werden ständig durch Sachverständige und Experten des Landes überprüft. Dass es bisher zu keinen Schäden bzw. Verletzungen der Vorschriften kam zeigt, dass sich sowohl der Betreiber als auch die Abbaufirma der Verantwortung gegenüber dem Naturraum sehr wohl bewuss sind. Das Kieswerk ist seit vielen Jahren ein fixer Bestandteil des “Alten Rheins” und wird von vielen Besucherinnen und Besucher als gelungene Symbiose zwischen Nutzen und Freizeit empfunden. Dies gelingt nur dann, wenn alle ein gutes Miteinander und Auskommen pflegen.
Das neu beantragte Abbaugebiet wird wiederum (nach den heutig geltenden Richtlinien und Gesetze) im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens auf die Machbarkeit überprüft. Wichtige Themen wie Natur, Landschaft, Gewässer, Lärm, Verkehr, Feinstaub u.a. sind fixe Bestandteile des Verfahrens. Eine Bewilligung des Projektes kann die Behörde (BH-Feldkirch) nur erteilen, wenn einerseits die Sachverständigengutachten positiv ausfallen und andererseits der Antragsteller die geforderten Auflagen entsprechend erfüllt.
BLA-G Text: Neuer Autobahnanschluss – nur ein Traum?
Bereits im Jahr 2006 hat Bürgermeister Brändle von einem möglichen Autobahnanschluss im Bereich der Raststätte gesprochen. Daraus ist bislang nichts geworden, aber auch jetzt wird wieder mit dieser Möglichkeit spekuliert. Dabei sind die Karten keineswegs besser als damals. Die von Bürgermeister Brändle in Aussicht gestellte zusätzliche Nutzung der Autobahnanbindung durch die Baumaßnahmen des Rhesi-Projektes sind nicht viel mehr als Wunschdenken. Rhesi-Projektleister Markus Mähr hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Autobahnanschluss für Rhesi frühestens Mitte oder Ende der 2030er Jahre erforderlich sein wird und dann nur für 2-3 Jahre.
Deshalb ist die Befürchtung, dass nach der Betriebsbewilligung des Projekts der Verkehr munter weiter durch das Ortsgebiet rollt, mehr als begründet. Zumal die vorliegende Autobahnanschluss-Variante, mit der Komplettsperre der Zufahrt zu den Rheinauen für den Individualverkehr und einer Straßenverbindung von Kopf Kies+Beton zur Autobahnauffahrt direkt entlang des Erholungsgebietes Rheinauen, alles andere als gelungen ist. Und von einer Zustimmung der ASFINAG kann zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht die Rede sein.
Auszug aus dem aktuellen Mobilitätskonzept Stand März 2019
Die Wirklichkeit: Es ist richtig, dass sich die Gemeinde Altach bereits seit vielen Jahren um eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation bezüglich der Kies- und Aushubfahrten bemüht. Zwar haben die bisherigen Verhandlungen mit der ASFINAG und dem Land noch zu keiner konkreten Lösung geführt, diese bilden jedoch in der derzeitigen Situation eine wichtige Basis für einen möglichen neuen Lösungsansatz. Tatsächlich führt das neu beantragten Projekt in Verbindung mit dem Rohstoffkonzept des Landes Vorarlberg zu neuen gewichtigen Argumenten hinsichtlich einer neuen Verkehrslösung für Altach. Das Faktum “öffentliches Interesse” in Bezug auf den Rohstoff “Kies” eröffnet uns neue rechtliche Möglichkeiten. Dies gilt es nun mit Land und ASFINAG auszuloten.
Wenn es um wichtige Entscheidungen von großer Tragweite für die Gemeinde geht, sollte alles versucht werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – für alle Beteiligte. Nicht immer lässt sich ein Ziel sofort verwirklichen, deshalb haben wir beim Verkehr stehts darauf geachtet, dass durch gezielte Steuerung der Fahrtrouten die Verkehrsbelastung für die Anrainer in einem erträglichen Maß blieb. Das neue Abbaufeld ist größer und wird somit zu einer annähernden Verdoppelung der Fahrten führen. Deshalb treten wir dafür ein, dass dieses Projekt nur dann durchgeführt werden soll, wenn eine wirksame Entlastungsalternative unserer Gemeindestraßen ermöglicht werden kann. Wir sind zuversichtlich, dass dies mit Hilfe des Landes und der ASFINAG gelingen kann. Sollte dies aber nicht möglich sein, dann müsste der weitere Kiesabbau gestoppt werden und das Projekt beendet werden.